„Ich bin eh kaskoversichert“ – diese Denkweise kann nach hinten los gehen! Das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ wird meist nicht bedacht. Diese Zusatzdeckung ist heute bei den meisten Versicherungen automatisch dabei oder kann als Zusatzdeckung gewählt werden. Dieser „Trend“ ist aber erst in den letzten Jahren entstanden – ältere Verträge verfügen meist nicht über diese Zusatzdeckung – der Deckungsumfang bleibt grundsätzlich unverändert, solange keine Änderung/ Umstellung erfolgt. Grundsätzlich kann man sagen, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Dazu zählen zu schnelles Überfahren einer Stopp-Tafel, zu schnelles Fahren auf nasser Fahrbahn oder Unachtsamkeit wie nach dem Handy greifen. Aber auch Überholen einer Fahrzeugkolonne vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe, das Abstellen des KFZ ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg oder die Beförderung eines ungesicherten Hundes sind grob fahrlässige Handlungen. Auf Wunsch überprüfen wir gerne Ihre KFZ-Kaskoversicherung und erstellen ein Angebot mit Einschluss der „groben Fahrlässigkeit“!
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